Fliegerärztliche Untersuchungsstelle Dr. F. Zimmermann
Tauglichkeitsuntersuchungen für Luftfahrtpersonal in Böblingen und Steinenbronn –
mit klaren Abläufen, persönlicher Betreuung und direkter Online-Terminbuchung.
Angeboten werden Erst-, Verlängerungs- und Erneuerungsuntersuchungen für verschiedene
Medical-Klassen. Die wichtigsten Informationen finden Sie hier auf einen Blick.
Medical-Klassen
Klasse LAPL: Erst-, Verlängerungs- und Erneuerungsuntersuchungen. Gültigkeitsdauer bis zur Vollendung des 40. Lebensjahrs 60 Monate, maximal bis zur Vollendung des 42. Lebensjahrs, danach 24 Monate.
Klasse 2: Erst-, Verlängerungs- und Erneuerungsuntersuchungen. Gültigkeitsdauer bis zur Vollendung des 40. Lebensjahrs 60 Monate, maximal bis zur Vollendung des 42. Lebensjahrs, danach 24 Monate bis zur Vollendung des 50. Lebensjahrs, maximal bis zur Vollendung des 51. Lebensjahrs, danach 12 Monate.
Klasse 1: Verlängerungs- und Erneuerungsuntersuchungen. Gültigkeitsdauer 12 Monate bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs, danach 6 Monate. „Stichtagregelung“ und SP-OPS nur bei AMC.
Kabinenbegleiter / Cabin Crew: Erst- und Verlängerungsuntersuchungen mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten.
Wichtige Hinweise
Untersuchungen können 45 Tage vor Ablauf durchgeführt werden.
Erneuerungsuntersuchungen: Tauglichkeitszeugnisse der Klassen 1 und 2 können innerhalb einer Ablaufzeit von 2 Jahren durch eine routinemäßige Untersuchung verlängert werden.
Sollten spezielle Facharztuntersuchungen notwendig sein, wird ein passender Termin organisiert.
Für Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 1 ist bei der ersten Verlängerungs- oder Erneuerungsuntersuchung nach Vollendung des 65. Lebensjahrs sowie anschließend alle vier Jahre eine erweiterte kardiovaskuläre Beurteilung erforderlich.
Bitte zur Untersuchung mitbringen:
Letztes Medical, Flugschein, Flugbuch, Personalausweis, Brille und möglichst den Brillenpass sowie aktuelle medizinische Befunde, sofern vorhanden. Bei Erstuntersuchungen bitte vorab telefonisch Rücksprache halten.
Rechtliche Grundlagen
Grundlage der Untersuchungen bilden die unten genannten Verordnungen. Zusätzlich können
im Einzelfall besondere Ausnahmeregelungen relevant sein.
Bitte melden Sie sich, wenn Sie …
sich einem chirurgischen Eingriff oder einem invasiven Verfahren unterzogen haben,
mit der regelmäßigen Einnahme oder Anwendung von Arzneimitteln begonnen haben,
sich eine erhebliche Verletzung zugezogen haben, die eine Tätigkeit als Flugbesatzungsmitglied nicht zulässt,
unter einer erheblichen Erkrankung leiden, die eine Tätigkeit als Flugbesatzungsmitglied nicht zulässt,
schwanger sind,
in ein Krankenhaus oder eine Klinik eingewiesen worden sind oder
erstmals eine korrigierende Sehhilfe benötigen.
Bitte nehmen Sie in diesen Fällen Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu klären.
Ich habe in Graz und Wien Humanmedizin studiert. Anschließend erfolgte die Facharztausbildung in verschiedenen Kliniken und schließlich die Niederlassung in eigener Praxis in Böblingen. Parallel hierzu beschäftigte ich mich bereits frühzeitig mit der Fliegerei.
1997 erwarb ich die Privatpilotenlizenz und später auch die CPL-Lizenz. Im Jahr 2000 machte ich meine fliegerärztliche Ausbildung in Fürstenfeldbruck und Königsbrück beim flugmedizinischen Institut der Luftwaffe und wurde zunächst Fliegerarzt für Klasse-2-Piloten.
Durch zusätzliche Ausbildung in Fürstenfeldbruck erwarb ich schließlich auch die Zulassung für Klasse 1. Neben meiner fliegerärztlichen und Praxistätigkeit bin ich außerdem als Fluglehrer und Prüfer tätig.
Mitgliedschaften:
Deutscher Fliegerarztverband e.V. (DFV)
Deutsche Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt (DGLR)
Kontakt
Die Untersuchungen werden in den Räumen der kardiologischen Praxisgemeinschaft Böblingen
sowie in der Zweiguntersuchungsstelle in Steinenbronn durchgeführt.